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Heilbronn (Kernstadt)

Staufenberger Weg - Bebauungsplan

Aufstellung eines Bebauungsplanes zur dauerhaften Sicherung der bestehenden Nutzungen, Ermöglichung baulicher Erweiterungen sowie weiterer betriebsgebundener Wohnungen

ThemaBauen & Wohnen,Stadtplanung & Stadtentwicklung,Umwelt & Klima
Zeitraum
ZielgruppeNutzerinnen und Nutzer, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Plangebiet

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
offen

Worum geht es bei dem Vorhaben?

Der Bereich "Staufenberger Weg" befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und - mit Ausnahme einer bestehenden Reitanlage - im Landschaftsschutzgebiet. Hier sind derzeit grundsätzlich nur Nutzungen zulässig, welche im Sinne des § 35 BauGB privilegiert sind; darüber hinaus dürfen die Nutzungen in ihrer Gesamtheit nicht den Zielen des Landschaftsschutzes widersprechen.
 
Mittlerweile ist der Bereich "Staufenberger Weg" so stark baulich genutzt, dass bauliche Erweiterungen zu einer Überlastung des Landschaftsschutzgebiets führen könnten und damit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzes widersprechen; darüber hinaus sollen weitere betriebsgebundene Wohnnutzungen ermöglicht werden, welche im Sinne des § 35 BauGB nicht privilegiert sind. Die seit Jahrzehnten bestehende Reitanlage soll ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden.
 
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich. Dieser soll die dauerhafte Sicherung der bestehenden Nutzung (Gartenbau- und Weinbaubetriebe, Reitanlage) schaffen sowie bauliche Erweiterungen und weitere betriebsgebundenee Wohnungen unter Berücksichtigung wesentlicher Belange des Natur- und Landschaftsschutzes ermöglichen. Parallel hierzu ist die geltende Landschaftsschutzverordnung aufzuheben.
 
Derzeit werden die Unterlagen (Bestandsaufnahme, Analyse) und Abwägungsmaterialen für die Ausarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes erarbeitet. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt. Aufgrund der Komplexität des Bebauungsplanverfahrens kann der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch noch nicht festgelegt werden.
 

An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?

Planungs- und Baurechtsamt
Herr Bernd Volkert
Telefon: 07131 56-3235