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Stadtweit

Vergnügungsstätten- und Prostitutionsgewerbekonzept

Aufstellung eines Konzepts, als Beurteilungsgrundlage für die künftigen Ansiedlungen von Vergnügungsstätten und Betrieben des Prostitutionsgewerbes.

ThemaBauen & Wohnen,Familie & Gesellschaft & Soziales,Kultur & Freizeit,Stadtplanung & Stadtentwicklung,Wirtschaft & Arbeit
Zeitraum2020 bis 2021
ZielgruppeBewohner*innen der Stadt Heilbronn sowie Gewerbetreibende und Grundstückseigentümer*innen

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
beendet

Worum geht es bei dem Vorhaben?

Seit Jahren ist der Ansiedlungsdruck durch Vergnügungsstätten sehr hoch. Insbesondere die Stadt Heilbronn stellt aufgrund ihrer dynamischen Entwicklung und oberzentralen Funktion einen attraktiven Standort für Vergnügungsstätten dar. Auch Prostitutionsbetriebe fragen legale Standorte in Heilbronn nach, da Heilbronn die einzige Stadt in einem Radius von ca. 30 km ist, in der sich Bordelle und bordellartige Betriebe laut eines Erlasses der Landesregierung ansiedeln dürfen. 
 
Um Vergnügungsstätten und Prostitutionsbetriebe in Heilbronn gesamtstädtisch steuern zu können, ist grundsätzlich eine differenzierte Gesamtkonzeption erforderlich. Ein flächendeckender Ausschluss dieser Nutzungen im Gemeindegebiet wäre rechtlich unzulässig. Das Vergnügungsstätten- und Prostitutionsgewerbekonzept wird als Beurteilungsgrundlage für die künftigen Ansiedlungen von Vergnügungsstätten und Betrieben des Prostitutionsgewerbes dienen, sodass nutzungsstrukturellen Konflikten und städtebaulichen Fehlentwicklungen vorbeugt werden kann.
 
Die eigentliche Steuerung erfolgt über nachgelagerte Aufstellungen bzw. Änderungen teilräumlicher Bebauungspläne. Vergnügungsstätten und Prostitutionsbetriebe sollen auf Standortbereiche gelenkt werden, an denen keine oder zumindest nur möglichst geringe Nutzungskonflikte zu erwarten sind.
 
Im Vergnügungsstätten- und Prostitutionsgewerbekonzept wurden für die Kategorien "Glücksspiel", "Geselligkeitsorientierte Angebote" und "Sexuelle Dienstleistungen" Positivgebiete festgelegt, die sich grundsätzlich für eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten bzw. Prostitutionsbetrieben eignen. Diese Positivbereiche sind überwiegend als Kerngebiete oder Gewerbegebiete festgesetzt und weisen bereits eine Vorprägung durch Vergnügungsstätten und/oder ähnliche Nutzungen auf. Alle nicht als Positivgebiet festgelegten Flächen im Stadtgebiet sollen im Umkehrschluss von Vergnügungsstätten und Prostitutionsbetrieben freigehalten werden.
 

Digitlae Informationsveranstaltung

Vor der öffentlichen Auslegung des Stadtentwicklungskonzepts lädt die Stadt Heilbronn zur digitalen Informationsveranstaltungen ein. Am Dienstag, 11. Mai 2019, informiert das Planungs- und Baurechtsamt über das Vergnügungsstätten- und Prostitutionsgewerbekonzept.

Vorgestellt werden die Inhalte und Maßnahmen des Konzeptes sowie die weitere Vorgehensweise.
 
Mehr Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie, wenn Sie auf "weiter" klicken. 
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Phase 2

Öffentliche Konzeptauslegung

10.05.2021 bis 11.06.2021

Das Stadtentwicklungskonzept wird in der Zeit vom 10.05. – 11.06.2021 bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Foyer im Erdgeschoss, während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
 
Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen, mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert sowie Äußerungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um Angabe des Klarnamens und der vollständigen Anschrift ) vorgebracht werden.  
 
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bitten wir Sie folgendes zu beachten:
Für eine persönliche Beratung oder Erörterung bitten wir Sie möglichst vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren (Tel. 07131 56-3282). 
 
Datenschutz  
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürger*innen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Phase 1

Digitale Informationsveranstaltung

11.05.2021 bis 11.05.2021

Doppelstrategie für vitale Zentren
 
Die zunehmende Bedeutung des Online-Handels und die Pandemieschutzmaßnahmen stellen den stationären Einzelhandel vor existenzielle Herausforderungen. Damit die Heilbronner Innenstadt und die Ortskerne der Stadtteile vitale Zentren bleiben können, verfolgt die Stadt Heilbronn eine Doppelstrategie. 
 
Dabei stellt das Planungs- und Baurechtsamt das Vergnügungsstätten- und Prostitutionsgewerbekonzept zur Stärkung und zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche neu auf.
 
Ziel ist der Erhalt einer lebendigen und funktionierenden Innenstadt durch einen attraktiven und vielfältigen Nutzungsmix.
 
Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des Vergnügungsstätten- und Prostitutionsgewerbekonzepts zu unterrichten, wird hierzu am 11.05.2021 eine Informationsveranstaltung stattfinden. 
 
Interessierte können sich per E-Mail unter Lisa.Schumann@heilbronn.de oder unter 07131 56-4572 anmelden. Beginn der etwa eineinhalbstündigen Veranstaltung ist um 18:30 Uhr, die Zugangsdaten für das Videokonferenzsystem werden zwei Tage vor der Veranstaltung bereitgestellt. Der Zugriff ist ohne eine Vorinstallation möglich.
 
 

Was kam raus bei der Beteiligung?

Am 11. Mai 2021 fand eine digitale informelle Beteiligungsveranstaltung zur Aufstellung des Vergnügungsstätten- und Prostitutionsgewerbekonzeptes statt. Die Heilbronner:innen hatten hier die Möglichkeit, ihre Fragen und Anregungen an die Verwaltung zu richten.
 

An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?

Planungs- und Baurechtsamt
Frau Jehona Qerimi
Telefon: 07131 56-3282