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Stadtweit

Weinpavillon - Bebauungsplan

Aufwertung des alten Neckars sowie Erweiterung des gastronomischen Angebots am Neckar

ThemaBauen & Wohnen,Kultur & Freizeit
ZeitraumDer Weinpavillon soll unmittelbar nach Rechtskraft des Bebauungsplanes errichtet werden.
ZielgruppeBesucher*innen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
offen

Worum geht es bei dem Vorhaben?

Bildbeschreibung

Am nördlichen Ende der "Unteren Neckarstraße" ist der Bau eines sogenannten "Weinpavillon" geplant. Konkret soll dieser in unmittelbarer Nähe zur Neckarbühne, bzw. zum Platz am Bolwerksturm entstehen, südlich des Stadtbades "Soleo". Der Bau soll durch einen privaten Investor durchgeführt werden.
Der Weinpavillon soll dabei direkt im Anschluss der bestehenden Neckartreppe mit Neckarbühne errichtet werden und so mit diesen eine Einheit bilden. Die Nordseite schmiegt sich an den bestehenden Fußweg "Im Hospitalgrün" an. In Richtung Neckar werden die Außenwände mobil gestaltet, so dass eine Öffnung möglich ist und eine Art Terrasse entsteht.
 
Bildbeschreibung

Die städtebauliche Zielsetzungen sieht die Aufwertung des alten Neckars vor, außerdem soll das gastronomische Angebot am Neckar erweitert werden. Damit geht auch eine Stärkung der Aufenthaltsqualität einher. Der Weinpavillon fügt sich funktional in die Gastronomiemeile an der Unteren Neckarstraße ein.
 
 
Phase 3

Wiederholung der öffentlichen Auslegung

02.06.2020 bis 15.07.2020

Aufgrund der coronabedingten Schließung des Technischen Rathauses ab dem 17.03.2020, war die öffentliche Auslegung, bzw. die Einsichtnahme in die Planunterlagen vom 05.03.2020 bis 17.04.2020 nicht möglich. Die Auslegung wird daher wiederholt. Die im Rahmen der Offenlage bereits abgegebenen Stellungnahmen gelten weiter, sie müssen während der Wiederholung nicht
erneut vorgebracht werden.
 
Der Bebauungsplanentwurf kann entweder online oder beim Planungs- und Baurechtsamt eingesehen werden. Um den Auslegungsort zu sehen, klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen". Wenn Sie den Bebauungsplanentwurf online einsehen möchten, klicken Sie hier.
 

Phase 2

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

05.03.2020 bis 17.04.2020

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach den gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuchs durch eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 44 Tagen durchgeführt.
 
Der Bebauungsplanentwurf kann entweder online oder beim Planungs- und Baurechtsamt eingesehen werden. Um den Auslegungsort zu sehen, klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen". Wenn Sie den Bebauungsplanentwurf online einsehen möchten, klicken Sie hier.
 

Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

14.05.2018 bis 30.05.2018

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 14.05.2018 bis 30.05.2018.

Was kam raus bei den Beteiligungen?

Die Ergebnisse werden in einer Gemeinderatsdrucksache wiedergegeben und behandelt.
 

An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?

Planungs- und Baurechtsamt
Frau Antje Ferchau
Telefon: 07131 56-3795