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Klingenberg

Nördlich Leingartener Straße

Aufstellung eines Bebauungsplans

ThemaBauen & Wohnen,Stadtplanung & Stadtentwicklung
Zeitraum
ZielgruppeBewohner*innen von Böckingen, Bauinteressenten und Grundstückseigentümer*innen im Baugebiet

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
offen

Worum geht es bei dem Vorhaben?

Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Teil des historischen Ortskerns Klingenbergs, nördlich der Leingartener Straße. Dieser ist vor allem durch Hofstellen mit Wohnhäusern im vorderen und Scheunen im rückwärtigen Bereich geprägt.
 
Aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft und der aktuellen Wohnungsknappheit gibt es vermehrt Anfragen nach einer Nachnutzung der ehemals landwirtschaftlich bzw. gewerblich genutzten Gebäude zu Wohnzwecken, durch Ersatzneubauten oder eine Umnutzung historischer Scheunen.
 
Aufgrund des fehlenden Bebauungsplans innerhalb des Plangebiets und der unsicheren Rechtslage bei einer Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden oder der Realisierung von Ersatzneubauten in zweiter Reihe, sind hierbei Konflikte zu erwarten. Ohne verbindliche Regeln muss befürchtet werden, dass eine zu dichte Bebauung mit unmaßstäblichen Gebäuden entsteht, die zu einer Beeinträchtigung des Ortsbilds und zu einer Störung des Landschaftsbilds im Bereich der Hangkante entlang des Grünzugs führt und Nachbarschaftskonflikte auslösen kann.
 
Um den Prozess in geordnete Bahnen zu lenken, bodenrechtliche Spannungen zu vermeiden und eine verträgliche Entwicklung auch in den rückwärtigen Grundstücksbereichen entlang des Grünzugs zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
 
Zudem sollen durch den neuen Bebauungsplan 51/12 die Ziele aus der städtebaulichen Sanierung, wie sie u.a. in der Gestaltungsfibel für den Ortskern Klingenberg hinterlegt sind, dauerhaft rechtsverbindlich umgesetzt werden. In der Gestaltungsfibel sind Ziele für eine ortsbildverträgliche Bebauung und Gebäudesanierung enthalten.
 
Das Verfahren wurde ausgesetzt, da sich die privaten Interessen eines maßgeblichen Grundstückseigentümers geändert haben und dieser nun plant, eine Umstrukturierung und Neubebauung nach dem bislang geltenden Planungsrecht vorzunehmen.
 

An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?

Planungs- und Baurechtsamt
Herr Tilmann von Frantzius
Telefon: 07131 56-3236