Heilbronn (Kernstadt)
Neckarbogen Süd - Bebauungsplan mit Fortschreibung Flächennutzungsplan
Entwicklung des Quartiers Neckarbogen
Thema | Bauen & Wohnen,Stadtplanung & Stadtentwicklung |
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Zeitraum | |
Zielgruppe | Bauinteressenten, Wohnungssuchende und Gewerbetreibende, sowie benachbarte Anwohner*innen und Bürger*innen |
beendet
Worum geht es bei dem Vorhaben?
Für das Teilgebiet "Neckarbogen Mitte" wird ein Bebauungsplan zusammen mit einer Fortschreibung des Flächennutzungsplans aufgestellt.
Mit dem Bebauungsplan wird ein weiterer Bauabschnitt nach der Bundesgartenschau 2019 im Neckarbogen entwickelt. Vorgesehen sind eine Nutzungsmischung aus Wohnen und gewerblichen bzw. halböffentlichen Einrichtungen, v.a. in der Erdgeschosszone.
Für die Gesamtentwicklung des neuen Stadtteils Neckarbogen ist die Schaffung von Planungsrecht in mehreren aufeinander abgestimmten Teilabschnitten erforderlich. Die Vorgehensweise orientiert sich an einer Aufsiedlungskonzeption, die durch den Gemeinderat auf den Weg gebracht wurde (Gemeinderatsdrucksache Nr. 001/2019).
Der Ablaufplan zur Aufsiedlung wurde im Oktober 2019 detailliert ausgearbeitet und am 15. Oktober 2019 durch die Verwaltungsspitze in einer Bürgerinformationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt: "BUGA 2019 – Was bleibt? Zur Zukunft des Stadtquartiers Neckarbogen". Demnach ist vorgesehen, die im Geltungsbereich festgelegten drei Baublöcke nach bestimmten Leitlinien - dem sogenannten "Heilbronner Weg" - zu entwickeln und aufzusiedeln. Hierzu ist die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht grundsätzliche Voraussetzung, so dass es erforderlich ist, den vorliegenden Bebauungsplan 19/22 "Neckarbogen Süd" aufzustellen.
Der vorliegende Bebauungsplan „Neckarbogen Süd“ entwickelt eine Teilfläche des Gesamtquartiers Neckarbogen. Neben der Entwicklung des Schulstandortes ist dieser Bereich als einer der nächsten Abschnitte der Aufsiedlung vorgesehen. Sämtliche Regelungen des Bebauungsplans haben ihren gemeinsamen Ursprung in der Rahmenplanung Neckarbogen.
Lesestoff
Gemeinderatsdrucksache Nr. 242/2021 (GR-Sitzung vom 23.09.2021)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 005/2022 (GR-Sitzung vom 20.01.2022)
An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?
Planungs- und Baurechtsamt
Herr Bernd Volkert
Telefon: 07131 56-3235