Schrägluftbefliegung Geoplana/Marbach
Horkheim

Ortskern Horkheim West - Bebauungsplan

Schaffung von verbindlichem Planungsrecht im westlichen Ortskern Horkheim

ThemaBauen & Wohnen,Stadtplanung & Stadtentwicklung
Zeitraumnoch nicht absehbar
ZielgruppeGrundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner im Geltungsbereich

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
offen

Worum geht es bei dem Vorhaben?

Durch den Bebauungsplan 160/8 Heilbronn-Horkheim, Ortskern Horkheim West, soll im westlichen Teil des Ortskerns  verbindliches Planungsrecht geschaffen werden. Das Planungserfordernis ergibt sich nach § 1 Abs. 3 BauGB. Auslöser sind Nachverdichtungsabsichten auf vorhandenen Freiflächen sowie einzelne Baugesuche für Bestandsersatz innerhalb des historischen Ortskerns.
 
Da die Beurteilung nach § 34 BauGB aufgrund der differenzierten, gewachsenen Gebietsstruktur mit größeren Nebengebäuden, kleineren Hauptgebäuden, teilweise enger Bebauung und größeren Freiflächen mit Interpretationsspielraum an ihre Grenzen gerät, soll in einem Teilbereich des Ortskerns verbindliches Planungsrecht auf der Grundlage des beschlossenen städtebaulichen Rahmenplans Ortskern Horkheim geschaffen werden.
 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

21.11.2022 bis 19.12.2022

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach den gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuchs durch eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt und vom 21.11.2022 bis 19.12.2022 stattfinden.
 
Der Bebauungsplanentwurf kann online, beim Planungs- und Baurechtsamt oder beim Bürgeramt Horkheim eingesehen werden. Um den Auslegungsort zu sehen, klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen". Wenn Sie den Bebauungsplanentwurf online einsehen möchten, klicken Sie hier.

Was kam raus bei der Beteiligung?

Die Ergebnisse werden in einer Gemeinderatsdrucksache wiedergegeben und behandelt werden.

An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?

Planungs- und Baurechtsamt
Frau Jana Habeck
Telefon: 07131 56-3069