Schrägluftbefliegung Geoplana/Marbach
Horkheim

Ortskern Horkheim West - Bebauungsplan

Schaffung von verbindlichem Planungsrecht im westlichen Ortskern Horkheim

ThemaBauen & Wohnen,Stadtplanung & Stadtentwicklung
Zeitraumnoch nicht absehbar
ZielgruppeGrundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner im Geltungsbereich

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
offen

Worum geht es bei dem Vorhaben?

Durch den Bebauungsplan 160/8 Heilbronn-Horkheim, Ortskern Horkheim West, soll im westlichen Teil des Ortskerns  verbindliches Planungsrecht geschaffen werden. Das Planungserfordernis ergibt sich nach § 1 Abs. 3 BauGB. Auslöser sind Nachverdichtungsabsichten auf vorhandenen Freiflächen sowie einzelne Baugesuche für Bestandsersatz innerhalb des historischen Ortskerns.
 
Da die Beurteilung nach § 34 BauGB aufgrund der differenzierten, gewachsenen Gebietsstruktur mit größeren Nebengebäuden, kleineren Hauptgebäuden, teilweise enger Bebauung und größeren Freiflächen mit Interpretationsspielraum an ihre Grenzen gerät, soll in einem Teilbereich des Ortskerns verbindliches Planungsrecht auf der Grundlage des beschlossenen städtebaulichen Rahmenplans Ortskern Horkheim geschaffen werden.
 
Phase 2

Veröffentlichung des Entwurfs

27.01.2025 bis 11.03.2025

Die maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen Raumordnung, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Naturschutz, Geotechnik, mineralische Rohstoffe, Bergbau, Bodenschutz, Altlasten, Grundwasser, Gewässerschutz (Oberflächengewässer, Niederschlagswasser) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.01.2025 bis 11.03.2025 im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. 
 
Abgabe von Stellungnahmen
Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3069). 
Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen. 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
 
 
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
 

Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

21.11.2022 bis 19.12.2022

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach den gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuchs durch eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt und vom 21.11.2022 bis 19.12.2022 stattfinden.
 
Der Bebauungsplanentwurf kann online, beim Planungs- und Baurechtsamt oder beim Bürgeramt Horkheim eingesehen werden. Um den Auslegungsort zu sehen, klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen". Wenn Sie den Bebauungsplanentwurf online einsehen möchten, klicken Sie hier.

Was kam raus bei der Beteiligung?

Die Ergebnisse werden in einer Gemeinderatsdrucksache wiedergegeben und behandelt werden.

An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?

Planungs- und Baurechtsamt
Frau Jana Habeck
Telefon: 07131 56-3069