Böckingen
Kreuzgrund-Siedlung - Bebauungsplan
Nachverdichtung der bestehenden Kreuzgrund-Siedlung
Thema | Bauen & Wohnen |
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Zeitraum | |
Zielgruppe | Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter der Kreuzgrund-Siedlung |
beendet
Worum geht es bei dem Vorhaben?
Die Kreuzgrund-Siedlung ist ein Kleinsiedlungsgebiet aus den späten 1930er Jahren. Die hier geltenden Bebauungspläne stammen noch aus der Gründungszeit der Siedlung und setzen gemeinsam mit der Baustufe III der Ortsbausatzung von 1939 der Bebauung der meist tiefen Grundstücke regelmäßig sehr enge Grenzen, die zeitgemäße Anforderungen an Wohnraum und -fläche nicht gerecht werden. Infolge dessen ist eine deutliche Zunahme von Bauvoranfragen und Bauanträgen zu verzeichnen, die von den Festsetzungen des gültigen Planungsrechts abweichen.
Um eine Nachverdichtung und die Anpassung an heutige Wohnverhältnisse zu ermöglichen, welche die Siedlung als attraktives, zeitgemäßes Wohngebiet erhält, ist es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dabei soll der Charakter der Siedlung als kleinteiliges Wohngebiet mit Eigenheimen gewahrt bleiben.
Ziel des Bebauungsplanes 35/17 Heilbronn-Böckingen "Kreuzgrund-Siedlung" ist es daher, eine maßvolle, sich einfügende Nachverdichtung zuzulassen. Weitere Schritte im Bebauungsplanverfahren sowie der Realisierungszeitraum stehen in Abhängigkeit zum gebietsübergreifenden Entwässerungssystem. Derzeit werden die Planungen zum Ausbau / zur Ertüchtigung der Kanalisation erarbeitet.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
08.02.2016 bis 19.02.2016
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 08.02.2016 bis 19.02.2016.
Was kam raus bei den Beteiligungen?
Die Ergebnisse werden in einer Gemeinderatsdrucksache wiedergegeben und behandelt.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?
Planungs- und Baurechtsamt
Herr Bernd Volkert
Telefon: 07131 56-3235