Horkheim
Ortskern Horkheim - Bebauungsplan
Schaffung von verbindlichem Planungsrecht im Ortskern von Horkheim
Thema | Stadtplanung & Stadtentwicklung |
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Zeitraum | Realisierungszeitraum ist noch nicht absehbar. |
Zielgruppe | Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner im Geltungsbereich |
offen
Worum geht es bei dem Vorhaben?
Durch den Bebauungsplan 160/7 Heilbronn-Horkheim, Ortskern Horkheim, soll im Ortskern von Horkheim verbindliches Planungsrecht geschaffen werden. Der Geltungsbereich entspricht dem historischen Ortskern.
Mit dem Bebauungsplan soll das städtebauliche Gefüge des historischen Ortskerns gewahrt und vor nachteiligen Auswirkungen durch eventuelle Neubauvorhaben, die sich nicht einfügen, geschützt werden. Er wird auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans für den Ortskern Horkheim erstellt.
Was kam raus bei den Beteiligungen?
Die Ergebnisse werden in einer Gemeinderatsdrucksache wiedergegeben und behandelt.
Lesestoff
Gemeinderatsdrucksache Nr. 171/2014 (GR-Sitzung vom 25.09.2014)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 022/2017 (GR-Sitzung vom 17.02.2017)
An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?
Planungs- und Baurechtsamt
Frau Jana Habeck
Telefon: 07131 56-3069