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Horkheim

Ortskern Horkheim - Bebauungsplan

Schaffung von verbindlichem Planungsrecht im Ortskern von Horkheim

ThemaStadtplanung & Stadtentwicklung
ZeitraumRealisierungszeitraum ist noch nicht absehbar.
ZielgruppeGrundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner im Geltungsbereich

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
offen

Worum geht es bei dem Vorhaben?

Durch den Bebauungsplan 160/7 Heilbronn-Horkheim, Ortskern Horkheim, soll im Ortskern von Horkheim verbindliches Planungsrecht geschaffen werden. Der Geltungsbereich entspricht dem historischen Ortskern.
 
Mit dem Bebauungsplan soll das städtebauliche Gefüge des historischen Ortskerns gewahrt und vor nachteiligen Auswirkungen durch eventuelle Neubauvorhaben, die sich nicht einfügen, geschützt werden. Er wird auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans für den Ortskern Horkheim erstellt.

Was kam raus bei den Beteiligungen?

Die Ergebnisse werden in einer Gemeinderatsdrucksache wiedergegeben und behandelt.
 

An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?

Planungs- und Baurechtsamt
Frau Jana Habeck
Telefon: 07131 56-3069