Heilbronn (Kernstadt)
Neuordnung Südstadt II - Bebauungsplan
Sicherung der Qualität der Straßenräume, Vorgärten und sonstigen Freibereiche sowie Regelung von Anbau- und sonstigen Nachverdichtungsmöglichkeiten
Thema | Bauen & Wohnen,Stadtplanung & Stadtentwicklung |
---|---|
Zeitraum | Der Zeitpunkt der Umsetzung ist noch nicht absehbar. Der nächste Verfahrens-schritt ist die Zustimmung zum Konzept. |
Zielgruppe | Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets |
beendet
Worum geht es bei dem Vorhaben?
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 16A/18 Heilbronn "Neuordnung Südstadt II" ist eine Teilfläche der Heilbronner Südstadt, die im Wesentlichen von der Sontheimer Straße im Nordwesten, der Charlottenstraße im Osten und der Sontheimer Landwehr im Süden begrenzt wird.
Es handelt sich bei dem Plangebiet weit überwiegend um ein (vorhandenes) Wohngebiet mit einigen öffentlichen Einrichtungen, u.a. der Wilhelm-Hauff-Schule und der MartinLuther-Kirche. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 28,5 ha.
Der Bebauungsplan wurde für ein Bestandsgebiet insbesondere zur Sicherung der Qualität der Straßenräume, Vorgärten und sonstigen Freibereiche sowie zur Regelung von Anbau- und sonstigen Nachverdichtungsmöglichkeiten aufgestellt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn ist die Fläche des Plangebiets überwiegend als stark durchgrünte Wohnbaufläche ausgewiesen.
Lesestoff
Gemeinderatsdrucksache Nr. 007/2017 (GR-Sitzung vom 26.01.2017)
An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?
Planungs- und Baurechtsamt
Herr Herbert Jandl
Telefon: 07131 56-2717