Böckingen
Brackenheimer Straße/Viehweide - Bebauungsplan
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung des Recyclinghofs Böckingen und des Bezirksbauhofs Süd
Thema | Bauen & Wohnen |
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Zeitraum | |
Zielgruppe | Nutzerinnen und Nutzer des Recyclinghofs Böckingen und Besucherinnen und Besucher der Freizeitanlagen an der Böckinger Viehweide |
beendet
Worum geht es bei dem Vorhaben?
Mit dem Bebauungsplan 30B/4 „Brackenheimer Straße/Viehweide“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Verlagerung des Recyclinghofs Böckingen und des Bezirksbauhofs Süd und deren Zusammenfassung am Standort Brackenheimer Straße/Viehweide geschaffen werden. Weiterhin plant ein ansässiger Sportverein die Errichtung einer Freiluftsporthalle auf den derzeit vorhandenen Tennisplätzen.
Der Recyclinghof Böckingen in der Leonhardstraße ist für die aktuellen Anforderungen zu klein geworden, zudem sind die Zufahrtsbedingungen an diesem Standort ungünstig. Die Flächen des bestehenden Recyclinghofs sollen als Teilstück einer Grünraumspange umgestaltet werden. Auch der Böckinger Bauhof in der Hohlstraße genügt nicht mehr den Flächenansprüchen. Der derzeitige Standort ist durch sanierungsbedürftige Gebäude, Baulücken sowie Lager- und Stellplatzflächen geprägt und soll städtebaulich neu geordnet werden. Der Rahmenplan „Alt-Böckingen“ enthält hierzu ein Bebauungskonzept. Weiterhin sollen die drei in Horkheim verstreuten Standorte des Betriebsamts in Böckingen gebündelt werden.
Die Raumnutzungskarte des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 zeigt den Planstandort in der Viehweide als Vorbehaltsgebiet zur Sicherung des Freizeit- und Erholungsbedarfs der Bevölkerung. Die Einrichtung eines Bau- und Recyclinghofs am Planstandort konkurriert mit der Erholungsnutzung, jedoch werden die geplanten baulichen Anlagen den Grünflächen und Sportanlagen räumlich eindeutig untergeordnet sein.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?
Planungs- und Baurechtsamt
Tilmann von Frantzius
Telefon: 07131 56-3236