Stadtweit
Weinpavillon - Bebauungsplan
Aufwertung des alten Neckars sowie Erweiterung des gastronomischen Angebots am Neckar
Thema | Bauen & Wohnen,Kultur & Freizeit |
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Zeitraum | Der Weinpavillon soll unmittelbar nach Rechtskraft des Bebauungsplanes errichtet werden. |
Zielgruppe | Besucherinnen und Besucher |
offen
Worum geht es bei dem Vorhaben?
Am nördlichen Ende der "Unteren Neckarstraße" ist der Bau eines sogenannten "Weinpavillon" geplant. Konkret soll dieser in unmittelbarer Nähe zur Neckarbühne, bzw. zum Platz am Bolwerksturm entstehen, südlich des Stadtbades "Soleo". Der Bau soll durch einen privaten Investor durchgeführt werden.
Der Weinpavillon soll dabei direkt im Anschluss der bestehenden Neckartreppe mit Neckarbühne errichtet werden und so mit diesen eine Einheit bilden. Die Nordseite schmiegt sich an den bestehenden Fußweg "Im Hospitalgrün" an. In Richtung Neckar werden die Außenwände mobil gestaltet, so dass eine Öffnung möglich ist und eine Art Terrasse entsteht.
Die städtebauliche Zielsetzungen sieht die Aufwertung des alten Neckars vor, außerdem soll das gastronomische Angebot am Neckar erweitert werden. Damit geht auch eine Stärkung der Aufenthaltsqualität einher. Der Weinpavillon fügt sich funktional in die Gastronomiemeile an der Unteren Neckarstraße ein.
Phase
3
Wiederholung der öffentlichen Auslegung
02.06.2020 bis 15.07.2020
Aufgrund der coronabedingten Schließung des Technischen Rathauses ab dem 17.03.2020, war die öffentliche Auslegung, bzw. die Einsichtnahme in die Planunterlagen vom 05.03.2020 bis 17.04.2020 nicht möglich. Die Auslegung wird daher wiederholt. Die im Rahmen der Offenlage bereits abgegebenen Stellungnahmen gelten weiter, sie müssen während der Wiederholung nicht
erneut vorgebracht werden.
Der Bebauungsplanentwurf kann entweder online oder beim Planungs- und Baurechtsamt eingesehen werden. Um den Auslegungsort zu sehen, klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen". Wenn Sie den Bebauungsplanentwurf online einsehen möchten, klicken Sie hier.
beendet
Phase
2
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
05.03.2020 bis 17.04.2020
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach den gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuchs durch eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 44 Tagen durchgeführt.
Der Bebauungsplanentwurf kann entweder online oder beim Planungs- und Baurechtsamt eingesehen werden. Um den Auslegungsort zu sehen, klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen". Wenn Sie den Bebauungsplanentwurf online einsehen möchten, klicken Sie hier.
beendet
Phase
1
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
14.05.2018 bis 30.05.2018
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 14.05.2018 bis 30.05.2018.
Was kam raus bei den Beteiligungen?
Die Ergebnisse werden in einer Gemeinderatsdrucksache wiedergegeben und behandelt.
Lesestoff
Gemeinderatsdrucksache Nr. 104/2018 (GR-Sitzung vom 03.05.2018)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 029/2020 (GR-Sitzung vom 20.02.2020)
An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?
Planungs- und Baurechtsamt
Frau Antje Ferchau
Telefon: 07131 56-3795