Stadtweit
Fortschreibung des Märkte- und Zentrenkonzepts
Das Märkte‐ und Zentrenkonzept dient der zielgerichteten und nachhaltigen Einzelhandelssteuerung auf gesamtstädtischer Ebene. Ein wesentlicher Aspekt ist der Schutz und die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche.
Thema | Bauen & Wohnen,Familie & Gesellschaft & Soziales,Kultur & Freizeit,Mobilität & Verkehr,Stadtplanung & Stadtentwicklung,Wirtschaft & Arbeit |
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Zeitraum | 01.01.2020 bis 22.09.2022 |
Zielgruppe | Einzelhändler*innen und Bewohner*innen der Stadt Heilbronn |
beendet
Worum geht es bei dem Vorhaben?
Die Stadt Heilbronn setzt bereits seit Jahren auf eine Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch das Märkte- und Zentrenkonzept, das Entwicklungsräume aufzeigt und den Einzelhandel auf definierte Gebiete in der Stadt lenkt. Das geltende Märkte- und Zentrenkonzept für die Stadt Heilbronn stammt aus dem Jahr 2002 und wurde mit einer Fortschreibung für ein Teilgebiet im August 2004 durch den Gemeinderat beschlossen.
Seitdem hat sich die Stadt Heilbronn städtebaulich weiterentwickelt und konnte ihre Stellung als bedeutender Wirtschafts-, Einzelhandels-, Wohn- und Kulturstandort für die Region Heilbronn-Franken weiter ausbauen. Dieser positiven Entwicklung stehen überregionale Trends und Herausforderungen des Einzelhandels - wie z. B. die wachsende Bedeutung des Onlinehandels - entgegen. Des Weiteren haben sich die rechtlichen Anforderungen an kommunale Zentrenkonzepte erheblich erhöht, sodass auch das Märkte- und Zentrenkonzept der Stadt Heilbronn in der Fassung von 2004 rechtlich angreifbar geworden ist.
Um den Handelsstandort Heilbronn weiterzuentwickeln und zur strategischen Positionierung des Oberzentrums Heilbronn im regionalen und überregionalen Wettbewerb, wird eine Fortschreibung des Märkte- und Zentrenkonzepts notwendig. Mit der vorliegenden Gesamtfortschreibung wird das Märkte- und Zentrenkonzept außerdem an aktuelle rechtliche Regelungen angepasst.
Zielsetzung des Märkte- und Zentrenkonzepts
Das Märkte‐ und Zentrenkonzept dient der zielgerichteten und nachhaltigen Einzelhandelssteuerung auf gesamtstädtischer Ebene. Ein wesentlicher Aspekt der Einzelhandelssteuerung ist der Schutz und die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche: Durch die Konzentration wichtiger Einzelhandelsbetriebe innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche können diese nachhaltig gestärkt werden. Dies setzt jedoch die Ermittlung nahversorgungs‐, zentren‐ und nicht-zentrenrelevante Sortimente voraus, die im Rahmen des Märkte‐ und Zentrenkonzepts festgelegt werden. Zur Sicherung der Nahversorgung werden - ergänzend zu den zentralen Versorgungsbereichen - Nahversorgungsstandorte definiert.
Ferner stellt auch die Sicherung des jeweiligen Baugebietscharakters eine legitime Zielsetzung der Einzelhandelssteuerung dar. Durch den generellen bzw. gezielten Ausschluss von Einzelhandel in Gewerbegebieten können diese für das produzierende und verarbeitende Gewerbe gesichert werden. Darüber hinaus sollen im Rahmen des Märkte‐ und Zentrenkonzepts ebenfalls die Möglichkeiten und Perspektiven der Weiterentwicklung des Einzelhandels herausgearbeitet und standorträumlich eingeordnet werden.
Das Märkte- und Zentrenkonzept ist eine informelle Planungsgrundlage ohne rechtliche Bindungswirkung gegenüber Dritten. Durch einen Beschluss des Gemeinderates wird diese informelle Planungsgrundlage zu einem Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist damit im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen.
Die Einzelhandelsanalysen und die Konzepterstellung des Märkte- und Zentrenkonzepts wurden durch einen interdisziplinären Arbeitskreis fachlich fundiert begleitet. Die Ergebnisse dieser Arbeitskreissitzungen flossen anschließend in die endgültige Berichterstellung ein.
Einladung zur digitalen Informationsveranstaltung
Vor der öffentlichen Auslegung des Stadtentwicklungskonzepts lädt die Stadt Heilbronn zur digitalen Informationsveranstaltungen ein. Am Donnerstag, 6. Mai, informiert das Planungs- und Baurechtsamt über das Märkte- und Zentrenkonzept.
Vorgestellt werden die Inhalte und Maßnahmen des Konzeptes sowie die weitere Vorgehensweise. Die damit verbundenen Tätigkeiten und Maßnahmen im Rahmen des Leerstands- und Changemanagements werden durch die städtische Wirtschaftsförderung aufgezeigt.
Mehr Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie, wenn Sie auf "weiter" klicken.
WEITERPhase
2
Öffentliche Konzeptauslegung
10.05.2021 bis 11.06.2021
Das Stadtentwicklungskonzept wird in der Zeit vom 10.05. – 11.06.2021 bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Foyer im Erdgeschoss, während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen, mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert sowie Äußerungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um Angabe des Klarnamens und der vollständigen Anschrift ) vorgebracht werden.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bitten wir Sie folgendes zu beachten:
Für eine persönliche Beratung oder Erörterung bitten wir Sie möglichst vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren (Tel. 07131 56-3282).
Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürger:innen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.“
Phase
1
Digitale Informationsveranstaltung
06.05.2020 bis 06.05.2020
Doppelstrategie für vitale Zentren
Die zunehmende Bedeutung des Online-Handels und die Pandemieschutzmaßnahmen stellen den stationären Einzelhandel vor existenzielle Herausforderungen. Damit die Heilbronner Innenstadt und die Ortskerne der Stadtteile vitale Zentren bleiben können, verfolgt die Stadt Heilbronn eine Doppelstrategie.
Zum einen schreibt das Planungs- und Baurechtsamt zur Stärkung und zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche das Märkte- und Zentrenkonzept fort. Zum anderen betreibt die städtische Wirtschaftsförderung ein umfassendes Leerstands- und Changemanagement zur aktiven Begleitung des innerstädtischen Nutzungswandels und zur Vermeidung von gewerblichen Leerständen.
Ziel ist der Erhalt einer lebendigen und funktionierenden Innenstadt durch einen attraktiven und vielfältigen Nutzungsmix.
Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des Märkte- und Zentrenkonzepts zu unterrichten, wird hierzu am 06.05.2021 eine Informationsveranstaltung stattfinden.
Interessierte können sich per E-Mail unter Lisa.Schumann@heilbronn.de oder unter 07131 56-4572 anmelden. Beginn der etwa eineinhalbstündigen Veranstaltung ist jeweils um 18:30 Uhr, die Zugangsdaten für das Videokonferenzsystem werden zwei Tage vor der Veranstaltung bereitgestellt. Der Zugriff ist ohne eine Vorinstallation möglich.
Was kam raus bei der Beteiligung?
Bei einer digitalen Informationsveranstaltung zur Fortschreibung des Märkte- und Zentrenkonzepts im Mai 2021 hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Fragen und Meinungen an die Stadtverwaltung zu richten.
Die besprochenen besprochenen Themen und gestellten Fragen können hier zusammengefasst nachgelesen werden:
Lesestoff
Gemeinderat
Gemeinderatsdrucksache Nr. 021/2019 (GR-Sitzung vom 29.03.2019)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 109/2022 (GR-Sitzung vom 22.09.2022)
Weitere Informationen
An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?
Planungs- und Baurechtsamt
Frau Jehona Qerimi
Telefon: 07131 56-3282