Neckargartach
Innovationspark Steinäcker - Bebauungsplan
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung des landesweit bedeutsamen KI-Innovationsparks
Thema | Bauen & Wohnen,Stadtplanung & Stadtentwicklung,Wirtschaft & Arbeit |
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Zeitraum | 2022 bis 2026 |
Zielgruppe | Grundstückseigentümerinnen uns -eigentümer, Pächterinnen und Pächter in den Gewannen Steinäcker, Maiersberg, Kreuzäcker, Wächtelesäcker, Böllinger Weg, Wimpfener Weg, Näpfle und Ob dem Froschberg |
offen
Worum geht es bei dem Vorhaben?
Die Stadt Heilbronn hat nach einem landesweiten Standortwettbewerb die Zusage für eine Förderung des Landes Baden-Württemberg zum Aufbau eines Innovationsparks zur Forschung und Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gebiet Steinäcker erhalten. Mit der Ansiedlung des KI-Innovationsparks in den Steinäckern wird der Wirtschaftsstandort Heilbronn zukunftsgerecht aufstellt und neue, hochwertige Arbeitsplätze geschaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 44C/15 liegt nordwestlich der Heilbronner Innenstadt auf der Gemarkung Neckargartach. Östlich des Plangebiets befindet sich das Industriegebiet Neckarau und westlich der Industriepark Böllinger Höfe. Das Plangebiet befindet sich auf einer Hochebene zwischen dem Wächtelesgraben und dem Neckarprallhang. Bisher wurden die Flächen landwirtschaftlich genutzt.
Mit dem Bebauungsplan 44C/15 Heilbronn-Neckargartach "Innovationspark Steinäcker" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung des landesweit bedeutsamen KI-Innovationsparks geschaffen. Hierfür ist die Umwandlung landwirtschaftlicher Nutzflächen in Sonderbaufläche erforderlich.
Städtebauliches Konzept
Für die künftige Entwicklung des KI-Innovationsparks wurde auf Grundlage eines internationalen städtebaulichen Realisierungswettbewerbs ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gebiets geschaffen. Auch die städtebauliche Entwicklung des Bereichs sichert der Bebauungsplan.
Der aktuelle Bebauungsplan-Entwurf sieht im Areal zwei Gebiete vor, die von zwei Grünachsen gegliedert werden:
- Sondergebiet "SO1"
Liegt im zentralen und nordwestlichen Bereich und bildet den Kern des KI-Innovationsparks. In diesem Bereich sollen sich alle für den Betrieb des Innovationsparks notwendigen sowie zentralen Einrichtungen befinden: Besucher-, Schulungs- und Konferenzzentren, Messe- und Ausstellungshallen, Existenzgründungszentren, Rechenzentren und Mobilitätshubs. - Sondergebiet "SO2"
Liegt am südlichen und östlichen Rand. Die Flächen dienen der langfristigen Sicherung der Entwicklungspotenziale sowie der Ansiedlung größerer Einzelansiedlungen von Unternehmen und Forschungsinstituten mit dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz.
Bei der Errichtung des Innovationsparks sollen insbesondere auch die Themen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Herausforderungen in besonderem Maße berücksichtigt werden. So soll ein parkartiger Campus entstehen, der den vor Ort Beschäftigten ein attraktives und lebenswertes Arbeitsumfeld bietet.
Das Konzept des Innovationsparks basiert auf Vernetzung und Kooperation. Dementsprechend sollen die Freiräume als Kommunikationsorte gestaltet werden.
Grünflächen
Wichtig für die Entwicklung des Gebiets ist die Einbettung des KI-Innovationsparks in die bestehende landschaftliche Umgebung. Im Bebauungsplan wird daher die Bepflanzung des Gebiets vorgegeben. Mit zwei Grünachsen werden die Landschaftselemente außerhalb des Gebiets in das Quartier geholt. Insbesondere entlang der historischen Römerstraße wird durch die landschaftliche Aufwertung die Verbindung zwischen dem Neckargartacher Ortskern und dem Landschaftsschutzgebiet "Böllinger Bach" gestärkt.
Insgesamt wird der bereits vorhandene Naherholungswert aufgewertet. Die geplante Freiraumgestaltung und die Vorgaben zur Bepflanzung schaffen Ausgleichsflächen zum Bau des KI-Innovationsparks.
Insgesamt wird der bereits vorhandene Naherholungswert aufgewertet. Die geplante Freiraumgestaltung und die Vorgaben zur Bepflanzung schaffen Ausgleichsflächen zum Bau des KI-Innovationsparks.
Verkehr
Die äußere Erschließung des Innovationsparks Steinäcker soll über die Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach erfolgen. PKW-Stellplätze sollen nur in Quartiersgaragen und in privaten Parkdecks zur Verfügung gestellt werden, Geh- und Radwege sind vorgesehen. Für die Anbindung an den ÖPNV werden Bushaltestellen an mindestens zwei Standorten im Innovationspark vorgeschlagen. Entlang der historischen Römerstraße verläuft ein Hauptradweg.
Phase
3
Öffentliche Auslegung der Entwürfe
15.07.2024 bis 27.08.2024
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach den gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuchs durch eine öffentliche Auslegung der Entwürfe der Flächennutzungsplan-Fortschreibung und des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Entwürfe können entweder online sowie vor Ort beim Planungs- und Baurechtsamt oder Bürgeramt Neckargartach eingesehen werden. Um den Auslegungsort zu sehen, klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen". Wenn Sie den Bebauungsplanentwurf online einsehen möchten, klicken Sie hier.
beendet
Planungs- und Baurechtsamt
Wo:
Cäcilienstraße 4574072 Heilbronn
Wann:
Montag, 15. Juli 2024 08:00 Uhr bis Dienstag, 27. August 2024 16:00 UhrÖffentlicher Nahverkehr:
Elektronische Fahrplanauskunft (HNV)Bürgeramt Neckargartach
Wo:
Mittelstraße 374078 Heilbronn
Wann:
Montag, 15. Juli 2024 08:30 Uhr bis Dienstag, 27. August 2024 18:00 UhrÖffentlicher Nahverkehr:
Elektronische Fahrplanauskunft (HNV)Weitere Phasen ansehen
Was kam raus bei den Beteiligungen?
Die im Rahmen der Behördenbeteiligung und der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen werden in einer Gemeinderatsdrucksache wiedergegeben und behandelt.
Lesestoff
Gemeinderat
Gemeinderatsdrucksache Nr. 135 und 135a/2020 (GR-Sitzung vom 12.10.2020)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 210/2021 (GR-Sitzung vom 23.09.2021)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 098/2022 (Sitzung Bau- und Umweltausschuss vom 05.04.2022)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 130/2022 (GR-Sitzung vom 19.05.2022)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 133/2022 (GR-Sitzung vom 19.05.2022)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 320/2023 (GR-Sitzung vom 23.11.2023)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 331/2023 (Sitzung Bau- und Umweltausschuss vom 12.12.2023)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 160/2024 (GR-Sitzung vom 04.07.2024)
Weitere Informationen
An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?
Plangungs- und Baurechtsamt
Herr Bernd Volkert
Telefon: 07131 56-3235