Neckargartach
Innovationspark Steinäcker - Bebauungsplan
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung des landesweit bedeutsamen KI-Innovationsparks
Thema | Bauen & Wohnen,Stadtplanung & Stadtentwicklung,Wirtschaft & Arbeit |
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Zeitraum | 2022 bis 2026 |
Zielgruppe | Grundstückseigentümer*innen und Pächter*innen in den Gewannen Steinäcker, Maiersberg, Kreuzäcker, Wächtelesäcker, Böllinger Weg, Wimpfener Weg, Näpfle und Ob dem Froschberg |


offen
Worum geht es bei dem Vorhaben?
Die Stadt Heilbronn hat nach einem landesweiten Standortwettbewerb die Zusage für eine Förderung des Landes Baden-Württemberg zum Aufbau eines Innovationsparks zur Forschung und Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gebiet Steinäcker erhalten. Mit der Ansiedlung des KI-Innovationsparks in den Steinäckern wird der Wirtschaftsstandort Heilbronn zukunftsgerecht aufstellt und neue, hochwertige Arbeitsplätze geschaffen.
Geltungsbereich und bestehende Nutzungen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 44C/15 liegt nordwestlich der Heilbronner Innenstadt auf der Markung Neckargartach. Östlich des Plangebiets befindet sich das Industriegebiet Neckarau und westlich der Industriepark Böllinger Höfe. Das Plangebiet befindet sich auf einer Hochebene zwischen dem Wächtelesgraben und dem Neckarprallhang.
Die Flächen im Plangebiet werden derzeit landwirtschaftlich genutzt und sind komplett unbebaut. Untergeordnet dienen die Flächen auch der Freizeitnutzung.
Planungserfordernis
Der Bebauungsplan 44C/15 Heilbronn-Neckargartach "Innovationspark Steinäcker" schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung des landesweit bedeutsamen KI-Innovationsparks. Hierfür ist die Umwandlung landwirtschaftlicher Nutzflächen in Sonderbaufläche erforderlich. Darüber hinaus soll der vorliegende Bebauungsplan die innere Erschließung sowie die landschaftliche Einbindung des Innovationsparks planungsrechtlich absichern.
Regionalplanung
In der Raumnutzungskarte des Regionalplans Heilbronn-Franken ist das Plangebiet als Vorranggebiet zur Konzentration einer verstärkten Gewerbeentwicklung (Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen) festgelegt. Dieser Entwicklungsschwerpunkt ist gebietsscharf ausgewiesen.
Die geplante Sondergebietsausweisung des Bebauungsplans 44C/15 ermöglicht die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben mit dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz. Die im Plangebiet ebenfalls zulässigen nicht-gewerblichen, wissenschafts-, und entwicklungsorientierten Einrichtungen dienen auch der Kommerzialisierung von KI-basierten Produkten, Anwendungen und Dienstleistungen. Insofern entsteht durch die vorliegende Planung kein Zielkonflikt.
Flächennutzungsplan
Das Plangebiet wird im Flächennutzungsplan als geplante gewerbliche Baufläche dargestellt. Für die gewerbliche Entwicklung im Gewann Steinäcker wurden 23 ha im Flächennutzungsplan 1982 genehmigt.
Da der vorliegende Bebauungsplan-Entwurf von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans abweicht, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Im geänderten Flächennutzungsplan wird für den Änderungsbereich nunmehr geplante Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Innovationspark und öffentliche Grünfläche dargestellt. Darüber hinaus wird die Darstellung der Trassenführung der Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach auf die im Planfeststellungsverfahren festgelegte Trassenführung angepasst.
Städtebauliche Konzeption
Um die künftige Entwicklung des KI-Innovationsparks aufzuzeigen, wird auf Grundlage eines internationalen städtebaulichen Realisierungswettbewerbs ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet. Der Bebauungsplans 44C/15 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des KI-Innovationsparks und sichert die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich.
Der aktuelle Bebauungsplan-Entwurf ermöglicht eine klare übergeordnete Erschließungsstruktur und die Aufteilung von Grundstücken in bedarfsgerechte Cluster. Im Plangebiet sollen zwei Sondergebiete ausgewiesen werden, die von zwei Grünachsen gegliedert werden: Das Sondergebiet "SO1" im zentralen und nordwestlichen Geltungsbereich soll den Nukleus des KI-Innovationspark bilden. In diesem Bereich sollen sich alle für den Betrieb des Innovationsparks notwendigen sowie zentrale Einrichtungen, wie Besucher-, Schulungs- und Konferenzzentren, Messe- und Ausstellungshallen, Existenzgründungszentren, Rechenzentren und Mobilitätshubs konzentrieren, sodass auch Synergieeffekte generiert werden können. Die Flächen der Sondergebiete "SO2-5" am südlichen und östlichen Rand dienen der langfristigen Sicherung der Entwicklungspotenziale sowie der Ansiedlung größerer Einzelansiedlungen von Unternehmen und Forschungsinstituten mit dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz.
Bei der Errichtung des Innovationsparks sollen insbesondere auch die Themen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Herausforderungen in besonderem Maße berücksichtigt werden. So soll ein parkartiger Campus entstehen, der den vor Ort Beschäftigten ein attraktives und lebenswertes Arbeitsumfeld bietet. Das Konzept des Innovationsparks basiert auf Vernetzung und Kooperation; dementsprechend müssen die Freiräume als Kommunikationsorte gestaltet werden. Dem Vernetzungsgedanken folgend, werden auch die Aspekte der räumlichen Nähe, Bildung von Clustern und bauliche Dichte relevant.
Freiraum/Grünordnung
Das Gebiet Steinäcker verfügt über eine Vielzahl bedeutsamer Landschaftselemente, weshalb der Einbettung des KI-Innovationsparks in die bestehende Landschaft eine zentrale Rolle zugeschrieben wird: Durch umfangreiche Pflanzbindungen und Pflanzgebote wird das Gebiet landschaftlich in die Umgebung eingebunden. Mit zwei Grünachsen werden die Landschaftselemente außerhalb des Gebiets in das Quartier geholt. Insbesondere entlang der historischen Römerstraße wird durch die landschaftliche Aufwertung die Verbindung zwischen dem Neckargartacher Ortskern und dem Landschaftsschutzgebiet "Böllinger Bach" gestärkt. Insgesamt wird durch die begleitende Freiraumentwicklung im Plangebiet selbst und in dessen Umfeld der bereits vorhandene Naherholungswert aufgewertet. Die geplante Freiraumgestaltung sowie alle Pflanzgebote und Pflanzbindungen werden den Eingriff in Natur, Landschaft und Boden mildern und als Ausgleichsfläche bilanziert.
Die Erschließungsstraßen innerhalb des Innovationsparks werden beidseitig mit intensivem Straßenbegleitgrün und Baumpflanzungen gestaltet. Dabei sollen die Kreuzungsbereiche mit großkronigen Laubbäumen hervorgehoben werden.
Erschließung/Parkierung
Die äußere Erschließung des Innovationsparks Steinäcker soll über die Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach erfolgen, die über ein gesondertes Planfeststellungsverfahren planungsrechtlich vorbereitet wird. Der erste Bauabschnitt wird die Buchener Straße mit der Alexander-Baumann-Straße verbinden und wird südlich des Plangebiets verlaufen. Langfristig soll die Nordumfahrung den Lückenschluss zwischen der B 39 und L 1100 (Neckartalstraße) herstellen.
Für den künftigen Innovationspark ist ein Anschluss an der Nordumfahrung vorgesehen. Ein nördlicher Verkehrsanschluss kann aufgrund der bereits ausgereizten Leistungsfähigkeit der Wannenäckerstraße nicht erfolgen. Die innere Erschließung wird im aktuell vorliegenden Lageplan als Erschließungsstraße mit zwei Umlenkungspunkten und Wendeplatte dargestellt. Das finale Erschließungssystem wird erst durch einen städtebaulichen Wettbewerb projektiert. Um eine einfache Orientierung zu ermöglichen, erscheint eine Ringstraßenerschließung vorteilhaft. Des Weiteren ist auch dem Verkehrsaufkommen des Schwerlastverkehrs angemessen Rechnung zu tragen.
PKW-Stellplätze sollen nur in Quartiersgaragen und in privaten Parkdecks zur Verfügung gestellt werden. Geh- und Radwege sind auf beiden Straßenseiten vorgesehen. Für die Anbindung an den ÖPNV werden Bushaltestellen an mindestens zwei Standorten im Innovationspark vorgeschlagen, um die fußläufigen Distanzen möglichst gering zu halten. Entlang der historischen Römerstraße verläuft ein Hauptradweg.
Frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung
Um die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, werden u.a. das Konzept des Flächennutzungsplans und das Konzept des Bebauungsplans vom
14.06.2022 bis 28.06.2022
öffentlich ausgelegt.
Weitere Informationen hierzu im Reiter "Teilnehmen".
Phase
2
Nochmalige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
14.06.2022 bis 28.06.2022
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt vom 14.06.2022 bis 28.06.2022.
Der Bebauungsplanentwurf kann entweder online, beim Planungs- und Baurechtsamt oder beim Bürgeramt Neckargartach eingesehen werden. Um den Auslegungsort zu sehen, klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen". Wenn Sie den Bebauungsplanentwurf online einsehen möchten, klicken Sie hier.
beendet
Phase
1
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
26.10.2020 bis 26.11.2020
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 26.10.2020 bis 26.11.2020.
beendet
Was kam raus bei den Beteiligungen?
Die im Rahmen der Behördenbeteiligung und der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen werden in einer Gemeinderatsdrucksache wiedergegeben und behandelt.
Lesestoff
Gemeinderat
Gemeinderatsdrucksache Nr. 135_135a/2020 (GR-Sitzung vom 12.10.2020)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 210/2021 (GR-Sitzung vom 23.09.2021)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 098/2022 (Sitzung Bau- und Umweltausschuss vom 05.04.2022)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 130/2022 (GR-Sitzung vom 19.05.2022)
Gemeinderatsdrucksache Nr. 133/2022 (GR-Sitzung vom 19.05.2022)
Weitere Informationen
An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?
Plangungs- und Baurechtsamt
Herr Bernd Volkert
Telefon: 07131 56-3235