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Neckargartach

Innovationspark Steinäcker - Bebauungsplan

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung des landesweit bedeutsamen KI-Innovationsparks

ThemaBauen & Wohnen,Stadtplanung & Stadtentwicklung,Wirtschaft & Arbeit
Zeitraum2022 bis 2026
ZielgruppeGrundstückseigentümer*innen und Pächter*innen in den Gewannen Steinäcker, Maiersberg, Kreuzäcker, Wächtelesäcker, Böllinger Weg, Wimpfener Weg, Näpfle und Ob dem Froschberg

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
offen

Worum geht es bei dem Vorhaben?

Piktogramm eines Roboters
Die Stadt Heilbronn hat nach einem landesweiten Standortwettbewerb die Zusage für eine Förderung des Landes Baden-Württemberg zum Aufbau eines Innovationsparks zur Forschung und Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gebiet Steinäcker erhalten. Mit der Ansiedlung des KI-Innovationsparks in den Steinäckern wird der Wirtschaftsstandort Heilbronn zukunftsgerecht aufstellt und neue, hochwertige Arbeitsplätze geschaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 44C/15 liegt nordwestlich der Heilbronner Innenstadt auf der Gemarkung Neckargartach. Östlich des Plangebiets befindet sich das Industriegebiet Neckarau und westlich der Industriepark Böllinger Höfe. Das Plangebiet befindet sich auf einer Hochebene zwischen dem Wächtelesgraben und dem Neckarprallhang. Bisher wurden die Flächen landwirtschaftlich genutzt.
 
Mit dem Bebauungsplan 44C/15 Heilbronn-Neckargartach "Innovationspark Steinäcker" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung des landesweit bedeutsamen KI-Innovationsparks geschaffen. Hierfür ist die Umwandlung landwirtschaftlicher Nutzflächen in Sonderbaufläche erforderlich.
 

Städtebauliches Konzept

Für die künftige Entwicklung des KI-Innovationsparks wurde auf Grundlage eines internationalen städtebaulichen Realisierungswettbewerbs ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gebiets geschaffen. Auch die städtebauliche Entwicklung des Bereichs sichert der Bebauungsplan.
 
Der aktuelle Bebauungsplan-Entwurf sieht im Areal zwei Gebiete vor, die von zwei Grünachsen gegliedert werden:
 
  • Sondergebiet "SO1"
    Liegt im zentralen und nordwestlichen Bereich und bildet den Kern des KI-Innovationsparks. In diesem Bereich sollen sich alle für den Betrieb des Innovationsparks notwendigen sowie zentralen Einrichtungen befinden: Besucher-, Schulungs- und Konferenzzentren, Messe- und Ausstellungshallen, Existenzgründungszentren, Rechenzentren und Mobilitätshubs.

  • Sondergebiet "SO2"
    Liegt am südlichen und östlichen Rand. Die Flächen dienen der langfristigen Sicherung der Entwicklungspotenziale sowie der Ansiedlung größerer Einzelansiedlungen von Unternehmen und Forschungsinstituten mit dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz.
 
Bei der Errichtung des Innovationsparks sollen insbesondere auch die Themen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Herausforderungen in besonderem Maße berücksichtigt werden. So soll ein parkartiger Campus entstehen, der den vor Ort Beschäftigten ein attraktives und lebenswertes Arbeitsumfeld bietet.
 
Das Konzept des Innovationsparks basiert auf Vernetzung und Kooperation. Dementsprechend sollen die Freiräume als Kommunikationsorte gestaltet werden. 
 

Grünflächen

Piktogramm mit drei Bäumen
Wichtig für die Entwicklung des Gebiets ist die Einbettung des KI-Innovationsparks in die bestehende landschaftliche Umgebung. Im Bebauungsplan wird daher die Bepflanzung des Gebiets vorgegeben. Mit zwei Grünachsen werden die Landschaftselemente außerhalb des Gebiets in das Quartier geholt. Insbesondere entlang der historischen Römerstraße wird durch die landschaftliche Aufwertung die Verbindung zwischen dem Neckargartacher Ortskern und dem Landschaftsschutzgebiet "Böllinger Bach" gestärkt.

Insgesamt wird der bereits vorhandene Naherholungswert aufgewertet. Die geplante Freiraumgestaltung und die Vorgaben zur Bepflanzung schaffen Ausgleichsflächen zum Bau des KI-Innovationsparks.
 

Verkehr

Die äußere Erschließung des Innovationsparks Steinäcker soll über die Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach erfolgen. PKW-Stellplätze sollen nur in Quartiersgaragen und in privaten Parkdecks zur Verfügung gestellt werden, Geh- und Radwege sind vorgesehen. Für die Anbindung an den ÖPNV werden Bushaltestellen an mindestens zwei Standorten im Innovationspark vorgeschlagen. Entlang der historischen Römerstraße verläuft ein Hauptradweg.

Innovation Park Artifical Intelligence (Ipai)

Planungsmodell des Gewinnerentwurfs

 
Phase 2

Nochmalige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

14.06.2022 bis 28.06.2022

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt vom 14.06.2022 bis 28.06.2022.
 
Der Bebauungsplanentwurf kann entweder online, beim Planungs- und Baurechtsamt oder beim Bürgeramt Neckargartach eingesehen werden. Um den Auslegungsort zu sehen, klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen". Wenn Sie den Bebauungsplanentwurf online einsehen möchten, klicken Sie hier.
 

Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

26.10.2020 bis 26.11.2020

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 26.10.2020 bis 26.11.2020.
 

Was kam raus bei den Beteiligungen?

Die im Rahmen der Behördenbeteiligung und der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen werden in einer Gemeinderatsdrucksache wiedergegeben und behandelt.

An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorhaben wenden?

Plangungs- und Baurechtsamt
Herr Bernd Volkert
Telefon: 07131 56-3235