Was ist ein Bebauungsplanverfahren?

Häufig werden Sie auf der Beteiligungsplattform Projekte und Vorhaben finden, die mit einem Bebauungsplan verknüpft sind. Doch was ist ein Bebauungsplan überhaupt? Und wie läuft ein Bebauungsplanverfahren ab?
 
Diese Fragen werden nachfolgend beantwortet:
 

Der Bebauungsplan

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Ein Bebauungsplan, abgekürzt BPlan, regelt was auf einem einzelnen Grundstück gebaut werden darf. Er beinhaltet Informationen zur Nutzung des Grundstücks, der Gebäudehöhe, der Lage des Baufensters und der Stellung des Gebäudes. Zugleich stellt er die Grundlage für Baugenehmigungen dar.
 
Bei einem Bebauungsplan handelt es sich um eine Satzung, die vom Gemeinderat beschlossen wird. Mit seinem Beschluss wird verbindliches Baurecht geschaffen. Einen Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans gibt es allerdings nicht.
 
Die genauen Regelungen zu Bebauungsplanverfahren sind im Baugesetzbuch (BauGB) zu finden.
 

Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens

1. Phase: Aufstellungsbeschluss

Bebauungspläne werden aufgestellt, wenn zum Beispiel neue Wohngebiete oder zusätzliche Baumöglichkeiten ausgewiesen werden sollen oder sich Entwicklungs- und Nutzungsziele ändern. Der Bereich des Bebauungsplans ist dabei räumlich genau definiert.
 
In einem sogenannten Plankonzept werden erste Gedanken zu städtebaulichen Zielsetzungen sowie dem Zweck der Planung formuliert. Der darauf folgende Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt durch den Gemeinderat nach vorheriger Beratung des Bau- und Umweltausschusses und ggf. der Bezirksbeiräte. Der Aufstellungsbeschluss wird als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht.
 
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
    Die Öffentlichkeit wird in den Planungsprozess einbezogen, wenn das erste Plankonzept vorliegt, um Informationsaustausch und eine Diskussionsgrundlage zu schaffen. Jeder kann sich darüber informieren und äußern, nicht nur betroffene Grundstücks-/Wohnungsbesitzer*innen. Die amtliche Bekanntmachung beinhaltet insbesondere das Planungsziel. Das Plankonzept ist zur Planauslage 14 Tage lang einsehbar und wird bei einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Wer eine Äußerung zum Plankonzept abgibt, bekommt eine Bestätigung, dass diese eingegangen ist, einbezogen und geprüft wird.

  • Frühzeitige Behördenbeteiligung
    Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden beteiligt und können sich zum Plankonzept äußern. Bei Auswirkungen auf Nachbargemeinden muss das Plankonzept auch mit diesen abgestimmt werden.
 
Der letzte Schritt der ersten Phase beinhaltet die Prüfung aller eingegangenen Äußerungen durch die Verwaltung und die Einbindung in den Bebauungsplanentwurf.
 
 

2. Phase: Entwurfsbeschluss (Auslegungsbeschluss)

Der Gemeinderat entscheidet, welche Äußerungen im Plankonzept berücksichtigt werden können, billigt den Bebauungsplanentwurf und fasst den Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.
 
  • Öffentlichkeitsbeteiligung
    Wieder kann sich die Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf informieren und äußern, es erfolgt eine amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung. Den Bebauungsplan kann man im Technischen Rathaus oder auf der Homepage der Stadt Heilbronn mit allen dem Bebauungsplan zugrundeliegenden Unterlagen (u.a. Gutachten, etc.) einsehen. Die Öffentlichkeit hat mindestens einen Monat Zeit, Stellungnahmen abzugeben. Diese werden wieder von der Verwaltung überprüft und dem Gemeinderat zur abschließenden Entscheidung in einer Abwägungstabelle vorgelegt.

  • Behördenbeteiligung
    Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der zweiten Phase ein weiteres Mal beteiligt und haben die Möglichkeit, sich zu äußern.
 
 

3. Phase: Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat wägt die Stellungnahmen mit den öffentlichen und privaten Belangen gegeneinander und untereinander ab und beschließt den Bebauungsplan als Satzung. Bei Änderungen im Bebauungsplan gibt es einen erneuten Auslegungsbeschluss und Phase 2 wird wiederholt.
 
Der Satzungsbeschluss wird als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht.  Damit tritt der Bebauungsplan als Satzung in Kraft und stellt für Jedermann verbindliches Ortsrecht dar.
 
 
Bild von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay
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Weitere Planungsbegriffe

Beschleunigtes Verfahren
Ein beschleunigtes Verfahren findet Anwendung, wenn es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Diese dienen z. B. der Wiedernutzbarmachung von Brachflächen, einer Ergänzungsbebauung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung. Es gelten Verfahrenserleichterungen, wobei auf das frühzeitige Beteiligungsverfahren verzichtet werden kann. Insbesondere wird kein Umweltbericht erstellt.
 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Diese Sonderform des Bebauungsplans wird angewendet, wenn ein Interessent ein konkretes Projekt realisieren möchte und speziell dafür Planungsrecht geschaffen werden soll. Das Projekt wird sehr detailliert in einem Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt. Er ist Grundlage für die Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört auch ein Durchführungsvertrag, der u.a. Regelungen über Realisierungsfristen und Kosten enthält und gleichzeitig Bestandteil des Bebauungsplans ist.
 
 
Flächennutzungsplan
Dieser stellt die allgemeine Art der Bodennutzung des Gemeindegebiets dar und ist Grundlage für die Bebauungspläne (Baufläche).
 
 
Örtliche Bauvorschriften
Mit dem Bebauungsplan wird gleichzeitig eine Satzung über örtliche Bauvorschriften erlassen. Diese beinhaltet beispielsweise Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen, an Werbeanlagen, an nicht überbaute Flächen der Grundstücke sowie an Einfriedungen.