Weitere Planungsbegriffe
Beschleunigtes Verfahren
Ein beschleunigtes Verfahren findet Anwendung, wenn es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Diese dienen z. B. der Wiedernutzbarmachung von Brachflächen, einer Ergänzungsbebauung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung. Es gelten Verfahrenserleichterungen, wobei auf das frühzeitige Beteiligungsverfahren verzichtet werden kann. Insbesondere wird kein Umweltbericht erstellt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Diese Sonderform des Bebauungsplans wird angewendet, wenn ein Interessent ein konkretes Projekt realisieren möchte und speziell dafür Planungsrecht geschaffen werden soll. Das Projekt wird sehr detailliert in einem Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt. Er ist Grundlage für die Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört auch ein Durchführungsvertrag, der u.a. Regelungen über Realisierungsfristen und Kosten enthält und gleichzeitig Bestandteil des Bebauungsplans ist.
Flächennutzungsplan
Dieser stellt die allgemeine Art der Bodennutzung des Gemeindegebiets dar und ist Grundlage für die Bebauungspläne (Baufläche).
Örtliche Bauvorschriften
Mit dem Bebauungsplan wird gleichzeitig eine Satzung über örtliche Bauvorschriften erlassen. Diese beinhaltet beispielsweise Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen, an Werbeanlagen, an nicht überbaute Flächen der Grundstücke sowie an Einfriedungen.