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Heilbronn (Kernstadt)

Bildungscampus West – Baufeld D

Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die brachliegenden Entwicklungspotenziale in der Innenstadt zur Deckung des Bedarfs an Flächen für Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (Erweiterung des Bildungscampus) zu nutzen.

ThemaStadtplanung & Stadtentwicklung,Wirtschaft & Arbeit,Bauen & Wohnen
Zeitraum
Zielgruppe

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
offen

Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Bildungscampus West – Baufeld D“

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 23.01.2025 die Aufstellung des folgenden Bebauungsplans beschlossen und dem Konzept zugestimmt: 
 
Bebauungsplan 09B/34 Heilbronn
Bildungscampus West – Baufeld D
 
zur Änderung des Baulinienplans 09B/4 sowie der Bebauungspläne 09B/13 und 09B/20.
 
Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. 
 
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 07.11.2024 umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke: 
 
1522/13, 1655, 1658/3, 1658/6 und 1658/7 (jeweils teilweise).
 
Planungsziel
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die brachliegenden Entwicklungspotenziale in der Innenstadt zur Deckung des Bedarfs an Flächen für Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (Erweiterung des Bildungscampus) zu nutzen.
 
Dem Gestaltungsplan vom 14.11.2024 wurde als Konzept zur Erstellung des Bebauungsplans zugestimmt.