Heilbronn (Kernstadt)
Bildungscampus West – Baufeld D
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die brachliegenden Entwicklungspotenziale in der Innenstadt zur Deckung des Bedarfs an Flächen für Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (Erweiterung des Bildungscampus) zu nutzen.
Thema | Stadtplanung & Stadtentwicklung,Wirtschaft & Arbeit,Bauen & Wohnen |
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Zeitraum | |
Zielgruppe |


offen
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Bildungscampus West – Baufeld D“
Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 23.01.2025 die Aufstellung des folgenden Bebauungsplans beschlossen und dem Konzept zugestimmt:
Bebauungsplan 09B/34 Heilbronn
„Bildungscampus West – Baufeld D“
zur Änderung des Baulinienplans 09B/4 sowie der Bebauungspläne 09B/13 und 09B/20.
Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 07.11.2024 umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke:
1522/13, 1655, 1658/3, 1658/6 und 1658/7 (jeweils teilweise).
Planungsziel
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die brachliegenden Entwicklungspotenziale in der Innenstadt zur Deckung des Bedarfs an Flächen für Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (Erweiterung des Bildungscampus) zu nutzen.
Dem Gestaltungsplan vom 14.11.2024 wurde als Konzept zur Erstellung des Bebauungsplans zugestimmt.