Worum geht es bei dem Vorhaben?
Grundsätzlich soll im Rahmen der Schulentwicklung sichergestellt werden, dass die kommunale Schullandschaft aktuellen Bedürfnissen und Anforderungen genügt. Da die Rahmenbedingungen der kommunalen Bildungslandschaft stetigen Änderungen unterworfen sind, ist die regionale Schulentwicklung nicht auf einzelne Prozesse zu reduzieren, sondern als dauerhaftes Tätigkeitsfeld der Schulverwaltung anzusehen. Bedingt durch demographische, gesellschaftliche und politische Faktoren ist der Prozess dynamisch. Es muss fortlaufend auf neue Entwicklungen reagiert werden. Hierbei müssen pädagogische Aspekte ebenfalls berücksichtigt werden.
Ausgehend von den Leitzielen der Heilbronner Bildungspolitik, sind insbesondere Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit elementare Ansprüche der Stadt. Die Stadtverwaltung muss sicherstellen, dass jedes Kind entsprechend seiner vorhandenen Begabungen und Neigungen gefördert werden kann.
In einem ersten Fokus der Schulentwicklungsplanung standen 2014/2015 die Grund- und Werkrealschulstandorte sowie die Einrichtung von zwei Gemeinschaftsschulen im Stadtgebiet. Anschließend wurde die Weiterentwicklung der Realschulstandorte und die Umwandlung der Förder- und Sonderschulen in Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beleuchtet. Das Thema Inklusion ist zwischenzeitlich im Schulgesetz für Baden-Württemberg verankert. Die Umsetzung stellt jedoch noch große Herausforderungen an alle Beteiligten.
Die Beschlüsse aus der Schulentwicklungsplanung 2014/2015 sind größtenteils bereits umgesetzt oder befinden sich aktuell in der Realisierungsphase.
Im aktuellen Prozess zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung werden in erster Linie der ansteigende Bedarf an Grundschulplätzen in der Innenstadt und im Stadtteil Böckingen, die weiter sinkenden Übergänge auf Werkrealschulen und die weitere Entwicklung der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen beleuchtet. Daneben befassen sich Projektgruppen mit den Themen Raum- und Gebäudeausstattung, Sprachkompetenzen, schulische Unterstützung und Schulwege.
Bürgerbeteiligung
Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wird als breit angelegter Beteiligungsprozess durchgeführt. In Workshops und Projektarbeitsgruppen bringen sich alle am Schulleben Beteiligten und zahlreiche schulische Partner ein. So wirken neben den Schulleitungen auch die Elternvertreter, die Staatliche Schulverwaltung, Vertreter von Städtischen Ämtern, Mitglieder des Bildungsbeirats, des Jugendgemeinderats und des Gemeinderats sowie Vertreter von privaten Bildungseinrichtungen und – trägern, Vertreter der Arbeitsverwaltung und weiterer bildungsrelevanter Institutionen engagiert in die Diskussionen ein.
Der Prozess wird von einer Steuerungsgruppe intensiv begleitet und von einem externen Unternehmen moderiert.