Worum geht es bei dem Vorhaben?
Die Stadt Heilbronn setzt bereits seit Jahren auf eine Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch das Märkte- und Zentrenkonzept, das Entwicklungsräume aufzeigt und den Einzelhandel auf definierte Gebiete in der Stadt lenkt. Das geltende Märkte- und Zentrenkonzept für die Stadt Heilbronn stammt aus dem Jahr 2002 und wurde mit einer Fortschreibung für ein Teilgebiet im August 2004 durch den Gemeinderat beschlossen.
Seitdem hat sich die Stadt Heilbronn städtebaulich weiterentwickelt und konnte ihre Stellung als bedeutender Wirtschafts-, Einzelhandels-, Wohn- und Kulturstandort für die Region Heilbronn-Franken weiter ausbauen. Dieser positiven Entwicklung stehen überregionale Trends und Herausforderungen des Einzelhandels - wie z. B. die wachsende Bedeutung des Onlinehandels - entgegen. Des Weiteren haben sich die rechtlichen Anforderungen an kommunale Zentrenkonzepte erheblich erhöht, sodass auch das Märkte- und Zentrenkonzept der Stadt Heilbronn in der Fassung von 2004 rechtlich angreifbar geworden ist.
Um den Handelsstandort Heilbronn weiterzuentwickeln und zur strategischen Positionierung des Oberzentrums Heilbronn im regionalen und überregionalen Wettbewerb, wird eine Fortschreibung des Märkte- und Zentrenkonzepts notwendig. Mit der vorliegenden Gesamtfortschreibung wird das Märkte- und Zentrenkonzept außerdem an aktuelle rechtliche Regelungen angepasst.
Zielsetzung des Märkte- und Zentrenkonzepts
Das Märkte‐ und Zentrenkonzept dient der zielgerichteten und nachhaltigen Einzelhandelssteuerung auf gesamtstädtischer Ebene. Ein wesentlicher Aspekt der Einzelhandelssteuerung ist der Schutz und die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche: Durch die Konzentration wichtiger Einzelhandelsbetriebe innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche können diese nachhaltig gestärkt werden. Dies setzt jedoch die Ermittlung nahversorgungs‐, zentren‐ und nicht-zentrenrelevante Sortimente voraus, die im Rahmen des Märkte‐ und Zentrenkonzepts festgelegt werden. Zur Sicherung der Nahversorgung werden - ergänzend zu den zentralen Versorgungsbereichen - Nahversorgungsstandorte definiert.
Das Märkte- und Zentrenkonzept ist eine informelle Planungsgrundlage ohne rechtliche Bindungswirkung gegenüber Dritten. Durch einen Beschluss des Gemeinderates wird diese informelle Planungsgrundlage zu einem Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist damit im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen.
Die Einzelhandelsanalysen und die Konzepterstellung des Märkte- und Zentrenkonzepts wurden durch einen interdisziplinären Arbeitskreis fachlich fundiert begleitet. Die Ergebnisse dieser Arbeitskreissitzungen flossen anschließend in die endgültige Berichterstellung ein.